Ute Kumpf: Bundesimmissionsschutzgesetz muss geändert werden - Kinderlärm ist kein Grund zur Klage!

Veröffentlicht am 02.03.2010 in Bundespolitik

Zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion erklärt die Stuttgarter Bundestagsabgeordnete und Mitglied der AG Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ute Kumpf:

Nicht nur der Bolzplatz an der Fleiner Straße in Rot ist betroffen: Vielerorts führen Anwohnerklagen dazu, dass Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Wohngebieten geschlossen werden müssen oder gar nicht erst eine Baugenehmigung erteilt wird.

Deshalb habe ich mich in der AG Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dafür eingesetzt, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz geändert wird. Wir wollen verhindern, dass gegen Kindertagesstätten, Bolz- oder Spielplätze in Wohngebieten erfolgreich geklagt werden kann. Aus diesem Grund fordern wir die Bundesregierung auf, im Gesetz festzuschreiben, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt.

Wir wollen in einer kinderfreundlichen Gesellschaft leben. Dazu gehört ein klares Bekenntnis: Kinder müssen sich in Stuttgart auch und gerade in Wohngebieten frei entfalten können. Sie brauchen Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können. Solche Orte verschwinden immer mehr, deshalb müssen wir alles daran setzen, sie zu schützen!

 

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